Mahlberg- Physio Fit's
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Physiotherapie Praxis -
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Zuzahlung

Diese setzt sich zusammen aus 10,00 € Verordnungsblattgebühr und 10 % des Honorars, das der Therapeut für die Behandlung erstattet bekommt (Eigenanteil).

Der Gesetzgeber verpflichtet uns dazu, diesen Eigenanteil einzufordern.

 

Jede physiotherapeutische Maßnahme wird in jedem Bundesland und bei jeder Krankenkasse unterschiedlich vergütet und verändern sich regelmäßig. Deshalb kommen voneinander abweichende Beträge zustande.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Zuzahlung in der Praxis zu kassieren. Für jede bezahlte Selbstbeteiligung erhalten Sie eine Quittung, die Sie von der Steuer absetzen können.

 

Personen bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit.

Personen, die einen Arbeitsunfall hatten und Physiotherapie verschrieben bekommen, sind ebenfalls von Zuzahlungen befreit.

 

Die Krankenkassen bieten Zuzahlungsbefreiungen für Menschen mit wenig Einkommen an. Dafür muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Nähere Information erhalten sie von Ihrer Krankenkasse.

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