Physio Fit's - Mahlberg
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Physiotherapiepraxis -
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Zuzahlungen und Eigenanteil

Die gesetzliche Zuzahlung setzt sich aus einer Verordnungsblattgebühr von 10,00 € und 10 % des von der Krankenkasse übernommenen Behandlungshonorars zusammen.
Der Gesetzgeber verpflichtet uns dazu, diese Zuzahlung einzufordern.

 

Die Vergütung für physiotherapeutische Behandlungen kann je nach Krankenkasse, Bundesland und Art der Behandlung unterschiedlich ausfallen und sich regelmäßig ändern. Daher kann die Höhe der Zuzahlung von Verordnung zu Verordnung variieren.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung in der Praxis zu kassieren.
Für jede geleistete Zuzahlung erhalten Sie selbstverständlich eine Quittung.

 

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.

 

Auch Versicherte, die aufgrund eines Arbeitsunfalls Physiotherapie verordnet bekommen haben, sind von der Zuzahlung befreit.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzlich Versicherte eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse beantragen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen oder bei einer entsprechenden Belastungsgrenze.

 

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Zuzahlungsbefreiung erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

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